Begehungsort

Begehungsort
Begehungsort,
 
Recht: der Ort, an dem eine unerlaubte Handlung begangen wird; er ist Handlungsort des Täters und Erfolgs- oder Verletzungsort der Handlung zugleich. Der Begehungsort ist Anknüpfungspunkt für die Zuständigkeit der Gerichte und, bei internationalen Delikten, für die Bestimmung der anzuwendenden Rechtsordnung.

Universal-Lexikon. 2012.

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